Wir zitieren aus der Veröffentlichung (siehe Links unten) von Herrn Dipl.-Finanzwirt (FH) Jürgen K. Wittlinger:
"Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese wird sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer betreffen.
Die geplanten gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern..."
Bitte entnehmen Sie weitere Details und Informationen zum Thema und dem Autor den folgenden Links:
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 | Steuern | Haufe
Jürgen K. Wittlinger | Autor | Haufe
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